(BGH
, 08.07.2010
- III ZR 221/09
)
Von eigentumsverdrängender, allein fremdnütziger Planung (§ 40 I BauGB) betroffener Eigentümer, dem Übernahmeanspruch (§ 40 II BauGB) zusteht, kann auch dann keine weitere Geldentschädigung verlangen, wenn Gemeinde Verwirklichung lange nicht in beginnt
...Urteil