Schweidler Immobilien
Wäschgasse 5
91207 Lauf a. d. Pegnitz

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Allgemeine Geschäftsbedingungen und Provisionssätze der

Firma Michael Schweidler Immobilien, Wäschgasse 5, 91207 Lauf

Unsere Angebote und Mitteilungen sind ausschließlich für den Empfänger bestimmt und von diesem vertraulich zu behandeln. Weitergabe an Dritte ohne schriftliche Einwilligung der Firma Michael Schweidler Immobilien begründet eine Schadensersatzpflicht in Höhe des Provisionsanspruches bei Verwertung unseres Angebotes durch den Dritten. Angebotene Objekte gelten als bisher unbekannt, wenn der Empfänger bei Erhalt des Angebotes nicht unverzüglich unter Offenlegung seiner Informationsquelle schriftlich das Gegenteil nachweist.Wir sind berechtigt, auch für den anderen Vertragsteil provisionspflichtig tätig zu werden.Kommt es durch unsere Tätigkeit, Vermittlung oder Nachweis zu einem Vertragsabschluß, ist an uns eine Provision zu zahlen. Kommt zwischen den vom Makler zusammengeführten Interessenten neben dem Auftragsgeschäft oder statt eines solchen ein anderes zustande (z.B. Erbbaurechtsvereinbarung, Teilerwerb, Mietvertrag, Pachtvertrag, Gesellschaftsgründung, etc. oder kommt ein Erwerb im Wege der Zwangsvollstreckung zustande), so hat der Auftraggeber auch hierfür eine Provision an den Makler zu zahlen. Insoweit gilt ein Maklervertrag als von Anfang an stillschweigend vereinbart. Dies gilt auch, wenn der durch uns nachgewiesene Verkäufer eine andere Kaufgelegenheit benennt. Die Provision ist fällig und zahlbar bei Beurkundung bzw. bei Vertragsabschluß. Spätere Vertragsauflösung oder Nichteintritt des damit bezweckten Erfolges ist unschädlich. Die Provision beträgt im Bundesland Bayern, wenn nichts anderes schriftlich vereinbart ist, 3,57% (inkl. Mehrwertsteuer) vom Kauf-/Verkaufspreis, bzw. vom Ersteigerungsbetrag, Kaufpreis der Gesellschaftsanteile, Einlage bei Gesellschaftsgründung.Die Provision bei Abschluß eines Erbbauvertrages beträgt 3,57% (inkl. Mehrwertsteuer) aus dem 10-Jahres-Erbbauzins. Die Provision bei Wohnraumvermietung beträgt 2,38 Monatsmieten (inkl. Mehrwertsteuer) zu Lasten des Mieters. Bei gewerblicher Vermietung bei Verträgen mit einer Laufzeit von bis zu 5 Jahren beträgt die Provision 3,57 Monatsmieten (inkl. Mehrwertsteuer) zu Lasten des Mieters. Für die Vermietung von gewerblichen Objekten mit einer Mietlaufzeit von über 5 Jahren beträgt die Provision 3,57% (inkl. Mehrwertsteuer) aus der Nettomietsumme der Vertragslaufzeit, höchstens jedoch aus der 10-Jahres-Nettomietsumme. Optionsvereinbarungen werden der Laufzeit hinzugerechnet. Bei Übernahme von Unternehmen, bei Firmenverkäufen, bei Übernahme von Waren und Einrichtungsgegenständen, etc. sowie bei Zahlungen von Ablösebeträgen an Unternehmensverkäufer, Eigentümer oder Vermieter beträgt die Provision 3,57 (inkl. Mehrwertsteuer) aus der vereinbarten Summe. Diese Provisionspflicht bezieht sich ausschließlich auf die Vermittlung von gewerblichen Objekten. Bei Bestellung eines Vorkaufsrechtes beträgt die Provision 1,19% (inkl. Mehrwertsteuer) vom Verkaufswert des Grundbesitzes. Alle genannten Provisionssätze verstehen sich inkl. gesetzlicher Mehrwertsteuer (Stand 01.01.2007). Sollte sich die gesetzliche Mehrwertsteuer erhöhen oder verringern, so verändert sich dementsprechend der Provisionssatz. Für Dritte bestimmte Zahlungen oder Leistungen (z.B. Kautionen, Kaufpreise, Mieten, etc.) sind direkt an den jeweiligen Vertragspartner zu entrichten und können von uns nicht entgegengenommen werden. Unkostenersatz, d.h. Ersatz für besondere Aufwendungen wie Inserate, Reisen, etc., ist nur dann zu leisten, wenn dies ausdrücklich schriftlich vereinbart wurde. Sofern nichts anderes vereinbart wird, sind wir auf unbestimmte Zeit beauftragt. Ein Widerruf kann nur schriftlich erfolgen. Ein Provisionsanspruch entsteht auch, wenn der von uns vermittelte Käufer durch einen Vorkaufsberechtigten ersetzt wird. Unsere sämtlichen Objektangaben basieren auf uns durch Dritte, namentlich den Verkäufer/Vermieter, erteilten Informationen, sie wurden gewissenhaft wiedergegeben, eine Gewähr für ihre Richtigkeit kann jedoch nicht übernommen werden. Zwischenverkauf, Zwischenvermittlung sowie Irrtum bleiben vorbehalten. Im übrigen haftet die Firma Michael Schweidler Immobilien nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit. Etwaige Schadenersatzansprüche verjähren innerhalb von drei Jahren von dem Zeitpunkt an, an dem der Anspruch entstanden ist, spätestens nach drei Jahren ab Beendigung des Auftrages. Vertragswidriges Verhalten des Auftraggebers berechtigt die Firma Michael Schweidler Immobilien insbesondere zum Ersatz ihres sachlichen Aufwandes gegen Einzelnachweis. Teilweise Unwirksamkeit einzelner Bedingungen berührt nicht die Gültigkeit der übrigen. Abweichende Vereinbarungen bedürfen der Schriftform, dies gilt auch für vorliegende Vereinbarungen.